Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HAKA GmbH · Handelsring 10, 26624 Südbrookmerland · Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der HAKA GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Leistungen aus den Bereichen Heizungstechnik, Wärmepumpen, Solarheiztechnik, Sanitärinstallation, Klima- und Lüftungstechnik sowie Badsanierung. Sie gelten ebenfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Leistungen & Angebot
Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen richten sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung und dem individuellen Angebot. Angebote sind freibleibend; einen bindenden Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer bzw. mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 Preise & Zahlung
Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei vereinbarten Abschlagszahlungen werden diese nach Baufortschritt abgerechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei unvorhersehbaren Kostenerhöhungen (z. B. Materialpreiserhöhungen) eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, sofern die Leistung später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht wird.
§ 4 Ausführung & Termine
Angaben zu Leistungs- und Fertigstellungsterminen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung sowie behördliche Anordnungen entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Einhaltung vereinbarter Fristen. Der Kunde hat für die Ausführung der Arbeiten ungehinderten Zugang zu den Objekten zu gewährleisten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Ausführung erforderlichen Angaben, Pläne und Unterlagen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Soweit für die Leistungen des Auftragnehmers erforderlich, hat der Kunde auf seine Kosten für geeignete Arbeits- und Lagermöglichkeiten sowie für die Strom- und Wasserversorgung an der Baustelle zu sorgen.
§ 6 Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Eine Teilleistung gilt als abgenommen, wenn sie abgenommen wurde oder der Kunde sie in Nutzung genommen hat. Verweigert der Kunde die Abnahme ohne berechtigten Grund, gilt die Abnahme nach Ablauf von 14 Tagen nach Meldung der Fertigstellung als erfolgt.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Bei Bauwerken und Bauleistungen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Abnahme. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzleistung nach seiner Wahl durchzuführen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist im Rahmen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und eingebauten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die herauszuverlangen, soweit dies zumutbar ist.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze. Nähere Informationen enthalten die separate Datenschutzerklärung sowie das Impressum der HAKA GmbH.
§ 11 Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Aurich, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: August 2026 · HAKA GmbH · Handelsring 10 · 26624 Südbrookmerland
